Gesundheitsberuferegister

Um den Beruf Orthoptist:in in Österreich ausüben zu dürfen, ist der Eintrag in das Gesundheitsberuferegister verpflichtend und Voraussetzung für die Berufsausübung. Berufseinsteiger:innen müssen sich vor Beginn der Erwerbstätigkeit registrieren lassen. Die gesetzliche Grundlage ist das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz). Der Antrag auf die Registrierung ist persönlich bei der zuständigen Registrierungsbehörde oder online mittels ID-Austria zu stellen. Für die Registrierung sind ein ausgefülltes Formular, sowie die erforderlichen Dokumente in Original notwendig. Die Registrierung ist kostenfrei. Nach erfolgreichem Registrierungsverfahren erteilt die Behörde die Berufsberechtigung und ein Berufsausweis wird ausgestellt. Die Berufsberechtigung und der Berufsausweis sind fünf Jahre gültig und müssen dann verlängert werden. Weitere Informationen zur Verlängerungen finden Sie hier.
 

Die zuständigen Registrierungsbehörden sind:

Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) bei überwiegend freiberuflicher Tätigkeit, keine AK-Mitgliedschaft
Arbeiterkammer (AK) bei überwiegend angestellter Tätigkeit, Karenz, geringfügiger Beschäftigung, arbeitssuchend, freier Dienstvertrag

 

Anerkennung / Nostrifikation

Wurde die Ausbildung zur Orthoptistin/zum Orthoptisten im Ausland absolviert, ist ein Anerkennungsverfahren erforderlich. Dies soll sicherstellen, dass der außerhalb Österreichs erworbene Qualifikationsnachweis die erforderlichen Standards der Orthoptikausbildung in Österreich erfüllt. Dabei werden die Ausbildungsinhalte und erforderlichen Kompetenzen (inkl. wissenschaftlicher Kompetenzen) laut der für die Ausbildung in Österreich geltenden FH-MTD-Ausbildungsverordnung evaluiert. Die ggf. zu erwerbenden Kompetenzen, bzw. das Ausmaß der nachzuholenden Inhalte, werden nach einer inhaltlichen Überprüfung mittels Bescheides festgelegt und müssen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen (Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgängen) an einer österreichischen Fachhochschule absolviert werden. 

 

Berufsausbildung innerhalb der EU/EWR/Schweiz 

Gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe benötigen eine Anerkennung ihrer Qualifikationsnachweise auf Grundlage der Richtlinie (RL) 2005/36/EG. Diese erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMSGPK). 

Informationen zur Anerkennung als Orthoptist:in finden Sie hier.

 

Berufsausbildung in Drittstaaten

Liegt ein Qualifikationsnachweis aus einem Drittstaat vor, ist für die Berufsberechtigung in Österreich eine Nostrifizierung (Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Studienabschlusses mit dem Abschluss eines inländischen Studiums) durch die Fachhochschule erforderlich. Die Antragstellung kann an den beiden Ausbildungsstätten für Orthoptik (FH Campus Wien oder FH Salzburg) erfolgen. Die gleichzeitige Antragstellung an mehreren Institutionen ist unzulässig.

Informationen zur Nostrifizierung finden sie unter FH Salzburg und FH Campus Wien